AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Landtransporte – Straße

Schönefeld, den 08. Februar 2008

 
 
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss und Abwicklung aller Beförderungsaufträge seitens quo_logis an den Frachtführer/Auftragnehmer (weiter im Text FF/AN genannt) und gelten mit Annahme des Beförderungsauftrages als einvernehmlich vereinbart und unter Ausschluss entgegenstehender AGB des Frachtführers/Auftragnehmers.
 

    • a) Die vorliegenden AGB sind auch ohne Gegenbestätigung bindend und bleiben Vertragsinhalt, auch wenn der FF/AN von diesen abweichende Bedingungen anwendet, diesen widerspricht oder für nichtig erklärt. Entsprechend abweichende Bedingungen des FF/AN können nur nach ausdrücklicher Bestätigung in Schriftform seitens quo_logis wirksam werden.
    • b) Der Beförderungs-/Transportvertrag tritt in Kraft mit und zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der polizeilichen Kennzeichen des Transportmittels zum jeweiligen Beförderungs-/Transportauftrag von quo_logis an den FF/AN. Damit tritt der Frachtführer/Auftragnehmer in die Beförderungspflicht ein und trägt uneingeschränkt alle Konsequenzen bei Nichteinhaltung seiner Pflichten.
    • c) Mit Bekanntgabe der pol. Kennzeichen erklärt der FF/AN, die vorliegenden AGB gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert damit diese uneingeschränkt. Eine Änderung der pol. Kennzeichen ändert nichts an der Wirksamkeit und Gültigkeit des vorliegenden Vertrages.

 

2. Ihre Haftung uns gegenüber ist als erster Frachtführer, die von Ihnen eingesetzten Subunternehmen fungieren als Ihre Frachtführer und unterliegen ausschließlich Ihrer Haftung.

 

    • a) Vor Beginn jeder Beförderung sind Sie verpflichtet uns Ihre gültige Verkehrshaftungspolice, bzw. Versicherungsbestätigung vorzulegen sowie Bestätigung über ordnungsgemäß bezahlte Prämien. Widrigenfalls verpflichten Sie sich vor Beginn des Transportes uns entsprechend schriftlich darüber zu informieren, damit wir die CMR Versicherung über unsere Fremdunternehmerpolice auf Ihre Rechnung eindecken können. Verstoßen Sie gegen diese Vereinbarung dann haften Sie nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen in unbegrenzter Höhe.
    • b) Sie sind verpflichtet den LKW so zu disponieren, dass die Lenk- und Ruhezeiten vom Fahrpersonal gesetzeskonform eingehalten werden können.
    • c) Sollten Sie den Transport nicht mit eigenem Fahrzeug durchführen, so verpflichten Sie sich keine weiteren Frachtvermittler oder Spediteure einzusetzen, sondern nur zuverlässige, seriöse Frachtführer direkt zu beauftragen. Sie garantieren dafür, dass dieser den Transport auch selbst durchführt und nicht einen oder mehrere Subunternehmer einsetzt und auch die Ladung nicht umlädt.
    • d) Sie garantieren uns, dass die von Ihnen im Beförderungsvertrag eingesetzten Fahrzeuge, Lademittel und -hilfen, Befestigungsmaterial, Warn- und Schutzausrüstungen, Kontroll- und Protokollgeräte etc. sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und den gesetzlichen Vorschriften und Erfordernissen der befahrenen Länder entsprechen.
    • e) Sie garantieren uns, getauschte Lademittel (Europaletten, Gitterboxen etc.) innerhalb von zwei Wochen nach Transportabschluss an uns oder von uns genannten Spediteur zurück zu geben und dieses vom Empfänger ordentlich quittieren zu lassen. Bei nicht erfolgter Rückgabe und nach Ablauf der Frist berechnen wir Ihnen € 100,-/GiBo und € 20,-/EP.
    • f) Sie versichern uns, dass Sie im Besitz sämtlicher für den Transport erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen sind. Beim Transport gefährlicher Güter ist Ihr Fahrpersonal vorschriftgemäß geschult und lizenziert; die Fahrzeuge führen die gesetzlich vorgeschriebenen GGVS/ADR Schutzausrüstungen mit.
    • g) Der Gesetzgeber verbietet sowohl die Beschäftigung von Fahrern ohne Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung als auch die Beauftragung von Unternehmern ohne Lizenz. Widrigenfalls drohen sehr hohe Strafen. Bei jeder Beförderung sind folgende Dokumente und Urkunden im Fahrzeug, ggf. in amtlich beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache mitzuführen: GÜKG- Erlaubnis oder Euro-Lizenz, Frachtbriefe, Lieferscheine, Versicherungsnachweis, Sozialversicherungsausweis und Personalausweis/Pass des Fahrers/ – Arbeitserlaubnis bei Fahrern aus dem Drittland. Bei Verstoß sind Spediteur und Frachtführer solidarisch in der Pflicht. Der Frachtführer haftet auch gegenüber quo_logis in vollem Umfang und stellt quo_logis von allen Ansprüchen frei.
    • h) Ihre Fahrer sind von Ihnen unbedingt darauf hinzuweisen, dass beim Verlassen des Fahrzeuges dieses ordnungsgemäß zu verschließen und entsprechend der Obliegenheitspflichten zu sichern ist. Die landesspezifischen Besonderheiten setzten wir hierbei als bekannt voraus. 2.9. Der FF/AN ist für die Betriebs- und Beförderungssicherheit verantwortlich. Während des gesamten Transportes ist der FF/AN dafür zuständig und verpflichtet, die Ladungssicherung durchgehend zu kontrollieren und ggf. ordnungsgemäß nachzusichern.
    • i) Der Frachtführer ist zuständig für die ordnungsgemäße Verteilung der Ladung auf die Ladefläche zwecks Vermeidung von Achsüberlastung.
    • j) Beladene Fahrzeuge dürfen generell nicht an unbewachten Stellen geparkt oder abgestellt werden.
    • k) Bei Unfall, Diebstahl, Schäden jeglicher Art, Differenzen bei der Ladungsübernahme, Ablieferhindernissen, bzw. Transportverzögerungen o. Ä. sind wir umgehend telefonisch und anschließend schriftlich zu informieren.
    • l) Bei Unfall, Brand oder Diebstahl sind die Polizeibehörden vor Ort einzuschalten.
    • m) Sofern im Beförderungsauftrag Um- und Beiladungen nicht ausdrücklich gestattet sind, gelten diese als verboten. Bei Zuwiderhandlung wird der Frachtsatz entsprechend gekürzt.

 

3. Hinweis auf Artikel 8 des CMR. Der Frachtführer ist verpflichtet, bei der Übernahme des Gutes zu überprüfen: die Richtigkeit der Angaben im Frachtbrief über die Anzahl der Frachtstücke und den äußeren Zustand des Gutes und seiner Verpackung. Stehen dem Frachtführer keine angemessenen Mittel zur Verfügung, so trägt er im Frachtbrief Vorbehalte ein, die zu begründen sind.

 

4. Standgeld wird von uns nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung anerkannt. Die einfache Ankündigung von Standgeld hat keine Kraft einer Vereinbarung. Zahlung von Standgeld ist möglich nur für Werktage (von Montag bis Freitag). Samstage, Sonn- und Feiertage sind standgeldfrei.

 

    • a) Wird der Ladetermin von Ihnen nicht eingehalten, behalten wir uns das Recht vor, auf Ihrе Kosten ein Ersatzfahrzeug zu stellen.
    • b) Kündigt oder storniert der FF/AN einen bereits rechtskräftigen Beförderungsvertrag, so hat quo_logis das Recht eine Pauschalstrafe bis max. 50% des Nettofrachtpreises geltend zu machen.

 

5.  Absoluter Kundenschutz und Neutralität sind Bestandteil jedes einzelnen Beförderungsvertrages. Dem FF/AN wird verboten während der Transportabwicklung und bis zu 1 Jahr danach, selbst aktiv werbend oder über Dritte vermittelt, in Kontakt mit dem Kunden oder Versenders von quo_logis einzutreten. Dies gilt insbesondere für die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen zwecks Abschluss von Transport- und Logistikverträgen. Sollte der FF/AN trotzdem gegen diese Klausel verstoßen und mit dem Kunden, Auftraggeber oder Versender von quo_logis direkten oder vermittelten Kontakt aufnehmen, so kann quo_logis eine pauschale Schadenersatzforderung in Höhe von bis zu € 50.000,00 geltend machen.

 

6. Frachtrechnungen werden nur mit ordnungsgemäß quittierten CMR, sowie sämtlicher Lieferscheine und Empfangsquittungen nach HGB anerkannt und zur Buchung angenommen.

 

7. Für die Auftragsabwicklung wurde das CMR Abkommen, neueste Fassung für den grenzüberschreitenden und das HGB für den nationalen Verkehr zugrunde gelegt.

 

8. Bei jedem Verstoß gegen die getroffenen Vereinbarungen haften Sie uns gegenüber nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen in unbegrenzter Höhe.

 

9. Gerichtstand und Erfüllungsort ist für beide Parteien Cottbus.

 

10. Die Gültigkeit dieser Vereinbarung bleibt bis zur Änderung unberührt. Eventuelle Änderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und können sich nur auf einzelne Punkte beziehen, nicht aber auf die Ganzheit dieser Geschäftsbedingungen.

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